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   BSG, 31.01.1974 - 5 RKn 47/71   

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https://dejure.org/1974,5736
BSG, 31.01.1974 - 5 RKn 47/71 (https://dejure.org/1974,5736)
BSG, Entscheidung vom 31.01.1974 - 5 RKn 47/71 (https://dejure.org/1974,5736)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 1974 - 5 RKn 47/71 (https://dejure.org/1974,5736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anrechnung - Ersatzzeit - Frist - Einrechnung einer weiteren Ersatzzeit

Papierfundstellen

  • BSGE 37, 109
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 184/73

    Ersatzzeit - Frist - Aufnahme einer Tätigkeit - Berechnung - Weitere Ersatzzeit -

    Bundessozialgerichts -BSG-vom 31° Januar 1974 - 5 RKn 47/71 BSGE 37, 109 = SozR 2200 5 1251 Nr" 1)" Der Versicherungsfall des Alters ist beim Kläger aber bereits vorher eingetreten° Kläger hat der Der vor.

    Zeiten rentenversichérungsrechtlich ausgleichen will7 in denen der Versicherte durch den Ersatzzeittatbestand gehindert war, eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung auszuüben und damit Pflichtbeitragszeiten zurückzulegena Es sollen deshalb Ersatzzeiten nur solchen Versicherten angerechnet werden, von denen anzunehmen ist, daß sie ohne den Ersatzzeittatbestand versicherungspflichtig beschäftigt gewesen und für sie Pflichtbeiträge entrichtet worden wären" Um mehr als eine Annahme, die Unsicherheiten bewußt in Kauf nimmt, kann es sich dabei aller-- dings nicht handeln (BSGE 37, 109, ill)° Fehlt eine dem Ersatzzeittatbestand vorhergehende Versicherungszeit, stützt der Gesetzgeber die bezeichnete Annahme deshalb notgedrungen auf Umstände, die nach dem Ende des Ersatzzeittatbestandes liegen, weil sie seiner Ansicht nach ein typischer Hinweis darauf sind, ob der Versicherte versicherungspflichtig beschäftigt gewesen wäre, wenn der eine Erwerbstätigkeit hindernde Ersatzzcittatbestand nicht vorgelegen hätte (BSG aaO)° Als solchen typischen Hinweis sieht das Gesetz die Tatsache an, daß der Versicherte binnen drei Jahren nach Beendigung der Ersatzzeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung.

    Recht bereits der 5° Senat in seinem Urteil vom 310 Januar 1974 (BSGE 37, 109, 111) angenommen hat° Die Feststellung, daß hier das Gesetz lückenhaft ist, gibt aber dem Richter noch nicht die Befugnis, diese zu schließen° Dies ist ihm gestattet, es nur wenn.

    zweiten - anerkannten - Brsatzzeit noch nicht abgelaufenen Teil der zur ersten - streitigen - Brsatzzeit gehörenden Dreijahresfrist entspreche, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehme (BSGE 37, 109, 113)°.

  • BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 29/85

    Inhaftierung eines Franzosen - Weltkrieg - Kriegsgefangenschaft - Internierung -

    Die Anerkennung von "Ersatzzeiten" soll dem Versicherten einen rentenrechtlichen Ausgleich für solche Zeiträume verschaffen, in denen ihm wegen besonderer Umstände eine Beitragsentrichtung zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich oder eine solche von ihm nicht zu erwarten war (BSGE 32, 239, 240 = SozR Nr. 53 zu § 1251 RVO; BSGE 37, 109, 111 = SozR 220P § 1251 Nr. 1; SozR 2200 § 1251 Nr. 113; Beschluß des Dreier-Ausschusses des Bundes-verfassungsgerichts -BVerfG- in SozR 2200 § 1251 Nr. 87).
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